Informationen zur Lkw-Maut
Hintergrund des Gesetzes
Am 12. April 2002 ist das "Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen" - kurz: "Autobahnmaut-Gesetz" in Kraft getreten. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Autobahnmaut, eine zusätzliche Abgabe, die das Verkehrsgewerbe künftig für die Nutzung der bundesdeutschen Autobahnen zu entrichten hat. Stichtag für die Einführung der Maut war der 1. Januar 2005.
Mit der von der Bundesregierung verabschiedeten Mauthöhenverordnung wurde die Gebühr für Lastwagen über 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht auf durchschnittlich 12,4 Cent pro gefahrenem Autobahnkilometer festgelegt. Die Maut ist entweder automatisch (mit Hilfe einer im Fahrzeug zu installierenden "On-Board Unit"), durch manuelle Zahlung (an Maut-Terminals) oder per Internet zahlbar. Dabei wird die jeweils auf der Autobahn zurückgelegte Wegstrecke in Betracht gezogen.
Die Mehrbelastung des Transportgewerbes durch die Lkw-Maut führt zwangsläufig zur Weitergabe an den Kunden und damit zu einem Anstieg der Verbraucherpreise. So werden Wirtschaft und Verbraucher durch die Lkw-Maut jährlich mit zusätzlichen Kosten von mehr als 3,4 Mrd. Euro belastet, die in die Staatskasse fließen. Die Einnahmen sollen der Verbesserung der verkehrstechnischen Infrastruktur dienen.
Umsetzung der Verordnung bei GLS Germany
Das neue Autobahnmaut-Gesetz bringt auch für GLS Germany eine erhebliche Erhöhung der Kosten mit sich. Kostensteigerungen dieses Ausmaßes können weder durch Rationalisierungsmaßnahmen aufgefangen, noch vom Transporteur selbst getragen werden.
Somit berechnet GLS Germany die entstehende Mehrbelastung seit Einführung der Maut den Kunden entsprechend weiter. Der Maut-Zuschlag wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Wie sich die Einführung der Lkw-Maut in Ihrem Falle auswirkt, erklärt Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner im GLS-Depot.
Die Lkw-Maut...
- ... ist eine von der Bundesregierung erhobene Straßentransport-Steuer.
- ... fließt zu 100% in die Staatskasse.
- ... ist vom Transportgewerbe an den Staat zu zahlen.
- ... bedeutet zusätzliche Kosten im Rahmen der Dienstleistungserbringung, die letztlich vom Verbraucher getragen werden müssen.
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