Exportleitlinie

Internationaler Paketversand
Paketversand in alle wichtigen Wirtschaftszentren und Märkte in Europa, je nach Ziel innerhalb von 2 bis 4 Tagen Regellaufzeit – mit der Zuverlässigkeit, die Sie von unseren nationalen Services gewohnt sind. Standards wie lückenlose Sendungsverfolgung über Internet oder Telefon sind für den Transport Ihrer internationalen Sendungen sichergestellt.
Versanddokumente
Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausgenommen davon sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern, Malta. Des Weiteren benötigen Sie für diverse EU-Zollausschlussgebiete (z. B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den Export in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Exportdokumente“ oder über unsere GLS Export-Checkliste .
Ihr GLS-Depot in Ihrer Nähe steht Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung – oder Sie senden uns einfach eine e-mail.
Vom Transport ausgeschlossen
Bitte beachten Sie die Versandbeschränkungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind u.a. Gefahrgüter, Wertgegenstände, Persönliche Effekten, Kunstwerke, Alkohol, Carnet-ATA-Waren, lebende Pflanzen und Tiere sowie verderbliche Lebensmittel / Tierfutter von der Beförderung ausgeschlossen.
Für verschiedene Länder, die über Global Business-Parcel bedient werden, gelten weitere Einschränkungen. Nähere Auskünfte gibt Ihnen gerne Ihr GLS-Depot.
Lieferkonditionen
- Frankatur 10 DDP
Frei Haus, verzollt, versteuert - Der Versender zahlt alle anfallenden Kosten, der Empfänger trägt keine Kosten. - Frankatur 20 DDU
Frei Haus, unverzollt, unversteuert – Der Versender zahlt ausschließlich die Fracht, alle anderen Kosten trägt der Empfänger. - Frankatur 30 DDP, VAT unpaid
Frei Haus, verzollt, unversteuert – Der Versender zahlt Fracht, Verzollung u. Zölle, der Empfänger zahlt die anfallenden Steuern. - Frankatur 40 DDU, cleared
Frei Haus, ohne Zoll, ohne Steuer – Der Versender zahlt Fracht u. Verzollung, der Empfänger zahlt Zölle und Steuern. - Frankatur 50 DDP
Frei Haus, verzollt, Freischreibung – Der Versender zahlt Fracht und Verzollung, der Empfänger hat keine Kosten. Die vereinfachte Zollabfertigung (Freischreibung) führt zu geringeren Kosten und schnellerer Laufzeit in Drittländer und EFTA-Staaten. Für Sendungen mit geringem Warenwert (länderspezifische Wertobergrenzen sind zu berücksichtigen) bzw. für Dokumentenversand.

Paketversand in EFTA-Staaten und Drittländer
– Exportdokumente –
Handelsrechnung
Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung benötigt. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen folgende Angaben darin enthalten sein:
- Name und Anschrift des Versenders
- Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
- Lieferadresse, falls diese von der Rechnungsadresse abweicht
- Rechnungsdatum, -nummer und –ort
- Genaue Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten
- Warenwert je Position mit Währungsangabe
- Lieferkondition/Frankatur
- GLS Paketnummer(n)
- Gewicht (brutto/netto)
- Präferenznachweis/Ursprungsland
- Firmenstempel und Unterschrift
- Nur für Global Business-Parcel: Rechnung in vierfacher Ausfertigung in Englisch.
Proforma-Rechnung
Eine Proforma-Rechnung kann erstellt werden, wenn die Ware keinen Handelswert hat, es sich also z.B. um nicht zum Wiederverkauf bestimmte Ware, um Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung handelt. Die für eine Handelsrechnung notwendigen Angaben müssen auch unbedingt auf der Proforma-Rechnung enthalten sein. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z.B. mit Vermerk „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“.
Ausfuhrerklärung
Ab einem Warenwert von 1.000,- Euro benötigen Sie für den Paketversand in die EFTA-Staaten und Drittländer eine Ausfuhrerklärung. Ausfuhrerklärungen müssen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden. Nutzen Sie das Know-how der GLS-Spezialisten und lassen Sie Ihre elektronischen Ausfuhrerklärungen einfach durch unsere zentrale Zollabteilung erstellen: mit dem eDeclaration-Service. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Depot in Verbindung.
Ursprungserklärung (UE)
Bis zu einer Warenwertgrenze von 6.000,- Euro genügt eine UE, die in der Rechnung angegeben sein sollte. Der verbindliche Text lautet:
“Der Ausführer (bzw. Der ermächtigte Ausführer, Bewilligungsnummer …) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Europäische Gemeinschaft-Ursprungswaren sind.“
Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Bei einem Warenwert von über € 6.000,00 ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für den „ermächtigten“ Ausführer. Hier genügt die UE mit Angabe der Bewilligungsnummer. Für die Türkei ist entsprechend eine A.TR. zu verwenden.
Ursprungsnachweis
Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Ursprungsnachweis (Präferenznachweis) angefertigt werden. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Waren in einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA-Land hergestellt wurden. Liegt ein Präferenznachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder ein günstigerer Zollsatz (Drittländer) erhoben. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, so ist dies auf der Rechnung zu vermerken. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Wertgrenzen.
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