HomeGeneral Logistics Systems Germany

Sie versenden Pakete?
0180 - 52 52 700*
Sie erwarten Pakete?
0180 - 507 1111*
Kontaktieren Sie uns
*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk

Home Jobs Your GLS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (nachstehend „GLS Germany“) für Paket Shop-Kunden und den Subunternehmerdirektverkauf

1.         Geltung

 

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätigkeiten von GLS Germany, insbesondere für die Abfertigung, den Umschlag, die Lagerung und den Transport von Paketen innerhalb Deutschlands und international, gleichgültig, ob GLS Germany die Leistungen selbst oder durch Dritte erbringt.

 

1.2

Für den Fall, dass in einem Einzelfall zwingende gesetzliche Vorschriften z. B. des Handelsgesetzbuches (HGB) oder bei grenzüberschreitenden Beförderungen der Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung etwas Anderes bestimmen, gelten diese gesetzlichen Bestimmungen vorrangig. Soweit diese AGB keine Regelungen treffen, gelten die Vorschriften des HGB. Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausgeschlossen.

 

2.         Leistungsumfang und Hindernisse

 

2.1 

GLS Germany besorgt Transportleistungen, die durch selbstständige Frachtführer ausgeführt werden. Durch standardisierte Abläufe wird eine möglichst ökonomische und schnelle Beförderung erzielt. Die Pakete werden als Sammelladung transportiert und innerhalb der Depots und Umschlagplätze über automatische Bandanlagen sortiert und befördert. Bei Eingang im Versanddepot, bei Durchlaufen eines Umschlagplatzes, bei Eingang im Empfangsdepot, bei Übernahme durch den Zustellfahrer sowie bei der Ablieferung werden die Pakete regelmäßig gescannt. Datum und Uhrzeit werden dabei registriert. Weitere Schnittstellendokumentationen erfolgen nicht.

 

2.2

GLS Germany ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.

 

2.3

Weisungen, die nach Übergabe eines Paketes vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.

 

2.4 

Die Abholung der Pakete im Rahmen des Subunternehmerdirektverkaufs bzw. die Annahme der Pakete im Paket Shop wird mit den von GLS Germany dafür vorgesehenen Quittungen dokumentiert.

 

2.5

Die Zustellung der Pakete, die dem annehmenden Depot (= Versanddepot) bis 17 Uhr zur Verfügung stehen, erfolgt werktags außer samstags innerhalb Deutschlands regelmäßig innerhalb von 24 Stunden (Regellaufzeit) frei Haus Empfänger. Die Einhaltung der Regellaufzeit wird weder zugesichert noch garantiert.

 

2.5.1

GLS Germany unternimmt maximal zwei Zustellversuche.

 

2.5.2

Die Zustellung kann bei gewerblichen Empfängern an der Posteingangsstelle oder Warenannahme erfolgen. Eine Zustellung an Postfachadressen oder vergleichbare Sonderadressen ist ausgeschlossen.

 

2.5.3 

Der Versender ist einverstanden, dass Pakete – nach erfolglosem ersten Zustellversuch bei dem Empfänger – bei einer im Haushalt oder Geschäft des Empfängers anwesenden Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder in einem nahe gelegenen GLS Paket Shop zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), es sei denn, dass nach den konkreten Umständen begründete Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Versenders oder Empfängers entspricht. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Empfänger wird mittels einer Benachrichtigungskarte über die alternative Zustellung informiert.

 

2.5.4

Als Abliefernachweis gelten die Reproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson oder der ggf. von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt.

 

2.5.5

Hat der Empfänger schriftlich eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle ordnungsgemäß abgestellt worden ist.

 

2.6

Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von GLS Germany zuzurechnen sind, befreien GLS Germany für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.

 

3.         Beförderungsausschlüsse

 

Angesichts der unter Ziffer 2 (insbesondere Ziffer 2.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch GLS Germany ausgeschlossen:

 

3.1

- Pakete, deren Wert € 5.000,- überschreitet,

           - unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter; Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung,

   - Güter, die einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z. B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen),

            - verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere,

            - wertvolle Güter (z. B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten),

- Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen),

            - Telefonkarten und Pre-Paid-Karten (z. B. für Mobiltelefone),

            - geldwerte Dokumente (z. B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher),

            - Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition,

            - gefährliche Güter aller Art,

            - Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,

            - Pakete mit der Frankatur „unfrei“,

            - Pakete mit einem der folgenden Ziele:

                           - außerhalb der EU: alle Länder (Zollrelationen)

                    - innerhalb der EU: Andorra, Ceuta, Gibraltar, Griechenland, Livigno, Malta, Melilla, San Marino, Zypern, die Stadt Büsingen am Hochrhein (PLZ: D-78266), Überseegebiete und alle europäischen Inseln ausgenommen deutsche Inseln, Großbritannien und Irland.

 

3.2 

Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht mehr als 40 kg beträgt oder deren Gurtmaß mehr als 3 m, deren Länge mehr als 2 m, deren Höhe mehr als 0,6 m oder deren Breite mehr als 0,8 m misst.

 

3.3

Zusätzlich ausgeschlossen sind

 

3.3.1

von der Beförderung ins Ausland:

            - Tabakwaren und Spirituosen,

            - persönliche Effekten.

 

3.3.2

von der Beförderung als Luftfracht:

            - verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 v. 11.03.2008 sowie deren Durchführungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

3.4

Der Versender ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Pakete an GLS Germany entsprechende Kontrollen durchzuführen. GLS Germany übernimmt ausschließlich verschlossene Pakete, welche während der Beförderung nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen geöffnet werden.

 

3.5

Beauftragt der Versender GLS Germany mit dem Transport von Paketen, deren Beförderung gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.3 untersagt ist, ohne dass GLS Germany den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Versenders. Der Versender ist für alle Schäden an seinem Paket und Schäden, die GLS Germany oder Dritte erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die GLS Germany veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z. B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.).

 

Auf einem Paket angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in Ziffer 3.1 bis 3.3 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von GLS Germany. Eine durch einen Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme eines Paketes stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.

 

4.         Pflichten des Versenders

 

4.1

Jedes Paket ist von dem Versender mit den von GLS Germany zugelassenen und vollständig ausgefüllten Begleitpapieren zu versehen. Fehler beim Ausfüllen gehen zu Lasten des Versenders. Der Versender hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger, unbeschädigter und von GLS Germany zugelassener Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Alte Paketaufkleber, Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen.

 

4.2 

Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 4.1 nicht nach, kann GLS Germany nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern oder zurückbefördern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann von dem Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen.

 

4.3 

Der Versender ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Paketen kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient die Verpackungsleitlinie von GLS Germany (siehe: www.gls-paketshop.de).

 

5.         Transportentgelte, Erstattung von Auslagen

 

Es gelten die Preise und Zuschläge entsprechend der Preisliste des Paket Shops in der jeweils am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung. Das Transportentgelt ist bei der Aufgabe des Paketes zu entrichten.

 

6.         Haftung

 

6.1

GLS Germany haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Obhut von GLS Germany befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts des Paketes.

 

GLS Germany haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei Luftfrachtabfertigung entstehen. Die Haftung für Verspätungsschäden ist bei innerdeutschen Beförderungen auf das Dreifache der Fracht und bei grenzüberschreitenden Transporten auf die Fracht, die für das betreffende Paket berechnet worden ist, jedoch in jedem Fall auf maximal € 750,- pro Paket begrenzt.

 

6.2

Bei grenzüberschreitenden Versendungen können die Haftungsbestimmungen der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens Anwendung finden.

 

7.         Versicherung

 

7.1

In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat, erstattet GLS Germany über die Haftungsgrenze nach Ziffer 6.1 Satz 1 und Ziffer 6.2 hinaus den Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf

 

-          den Einkaufspreis bzw.

-          bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.

-          bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den        Versteigerungspreis,

 

je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch € 750,- je Paket.

 

Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem Versender vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen Verzicht von GLS Germany auf die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 6.1 Satz 1 und Ziffer 6.2, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

7.2

Handelt es sich bei dem Versender um einen Verbraucher i. S .d. Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Versender ohne Einwilligung von GLS Germany ausgeschlossen.

 

8.         Ausschluss weiterer Ansprüche des Versenders

 

Die Weiterbelastung von Bußgeldern an GLS Germany, welche der Versender an Dritte zu leisten hat, ist ausgeschlossen.

 

9.         Verjährung

 

Alle Ansprüche gegen GLS Germany verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Paket zugestellt wurde oder, falls das Paket nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte erfolgen müssen.

 

10.        Teilwirksamkeit / Gerichtsstand

 

10.1

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

10.2

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Bad Hersfeld/Hessen.

 

Stand: August 2011

 

 

Downloads*

*Zum Runterladen bitte mit rechter Maustaste anklicken und "Ziel speichern unter ..." auswählen.